Benötigt man eine Reihe von Visa, die vor Einreise bei den Vertretungen der Länder zu beantragen sind, so ist der Besitz von wenigstens zwei Pässen sinnvoll, wenn nicht unumgänglich. Man hat in Deutschland Anspruch auf einen Zweit- oder Drittpass, wenn man Gründe für deren Notwendigkeit nachweisen kann. Dies ist der Fall, wenn man Länder bereisen möchte, die sich gegenseitig „ausschließen“ (z.B. Iran – Israel), oder bei denen es zu Problemen kommen könnte (z.B. ‘Schurkenstaaten’ – USA). Möglich zum Nachweis der Notwendigkeit ist ebenso eine formlose Bestätigung durch einen Arbeitgeber, dass man für die einfachere Abwicklung der Visaformalitäten mehrere Pässe benötigt.

Ein Zweitpass hat eine Gültigkeit von sechs Jahren und kostet die gleichen Gebühren wie der Erstpass. Je nach Behörde ist etwas Überzeugungsarbeit zu leisten und möglicherweise verlangt diese die Hinterlegung des Zweitpasses nach Beendigung der Reise. Die mögliche Ausstellung eines Zweitpasses ist jedoch geltendes Recht, auch wenn der Amtsdiener in Hinterdupfing möglicherweise noch nie etwas davon gehört haben mag.

 

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