Während innerhalb Europas die meisten Grenzen frei passierbar sind, Schlagbäume und Grenzposten abgebaut wurden und man oft noch nicht einmal merkt, wenn man eine Staatsgrenze passiert, ist die Einreise in viele Staaten außerhalb Europas nur mit einem Visum möglich. In vielen Staaten Afrikas und Amerikas sind die Visa für deutsche Bundesbürger direkt an der Grenze erhältlich. Bei einer Reise durch Russland, China und viele andere asiatische Staaten hingegen müssen die Visa im Vorhinein besorgt werden.

 

Botschaften, Konsulate und Visaagenturen

Steht die Einreise in ein Land kurz bevor, plant man von zu Hause aus oder hat man einen Zweitpass im Heimatland liegen, bietet es sich an, die Visa bei der entsprechenden Landesvertretung im Heimatland zu machen. Dies geht meist unkompliziert und per Post. Die Antragsformulare findet man auf der Webseite der Landesvertretung, diese werden ausgefüllt und zusammen mit dem Reisepass per Einschreiben an die zuständige Botschaft, bzw. das zuständige Konsulat geschickt. Einige Staaten verlangen mittlerweile, dass die Antragsformulare direkt im Internet ausgefüllt werden. Meist muss auch eine Überweisungsquittung für die Einzahlung der Visagebühren beigelegt werden. Auf den jeweiligen Webseiten sind die Verfahren zur Beantragung genau beschrieben, versteht man die genauen Bestimmungen nicht, hilft meist ein Anruf.

Möchte man ein Visum erwirken, das über die normalen Bestimmungen hinaus geht, sei es bei einer Reise mit dem Fahrrad, bei der man nicht so schnell vorwärts kommt, sei es, dass man aus wichtigen Gründen mehr Flexibilität bei der Einreise benötigt, dann sollte man versuchen beim zuständigen Botschafter oder Konsul einen Termin zu bekommen. Kann man sein Anliegen gut erläutern, ist häufig mehr möglich als man denkt.

Die Alternative zur selbstständigen Beantragung ist das Einschalten einer Visa-Agentur. Diese kümmert sich dann, natürlich gegen Bezahlung einer Servicegebühr, um die Beantragung. Ob sich das Einschalten einer Agentur lohnt, ist oft zweifelhaft, muss man letztlich ebenso viele Formulare ausfüllen und hat nahezu den gleichen Aufwand. Wichtiger wird eine Agentur, wenn für die Beantragung der Visa ein Einladungsschreiben verlangt wird.

 

Einladungsschreiben

Manche Staaten verlangen zur Beantragung der Visa die Beilage eines Einladungsschreibens, insbesondere für Visa, die zu einem längeren Aufenthalt im Land oder zur mehrmaligen Einreise berechtigen. Als Individualreisender hat man meist keine direkten Verwandten oder Geschäftspartner im Reiseland, die eine Einladung ausstellen können. Hier helfen Visaagenturen oder spezielle Anbieter im Internet, die gegen Entgelt Einladungsschreiben ausstellen. Je länger der Gültigkeitszeitraum, je mehr Einreiseerlaunisse, desto teuerer wird üblicherweise auch das Einladungsschreiben. Und das kann richtig teuer werden.

Wir benötigten beispielsweise für unser Russland-Visum mit sechs Monaten Gültigkeit, 90 Tagen Aufenthaltsdauer im Land und Erlaubnis zur mehrfachen Einreisen, ein Einladungsschreiben, für das die CIBT Visum Centale mit Sitz in u.a. in Bonn, Berlin und München 170 Euro berechnete.

Ob und für welche Visa ein Einladungsschreiben notwendig ist, erfährt man auf den Webseiten der Landesvertretungen.

 

Beantragung im Ausland

Plant man eine längere Reise, so bleibt meist nichts anderes übrig, als manches Visum im Ausland zu beantragen. Viele Visa können frühestens drei Monate vor Einreise beantragt werden. Möchte man sich ein wenig Flexibilität in der Reisegestaltung erhalten und den ursprünglichen Plan an aktuelle politische Situationen oder an Erfahrungen entgegenkommender Reisender anpassen, bleibt kaum eine andere Möglichkeit.

Was einen allerdings erwartet, wenn man ein Visum im Ausland beantragt, ist schwer vorherzusagen. Die Bedingungen für die Ausstellung eines Visum können zwischen den verschiedenen Landesvertretungen des selben Staates stark variieren. So hätten wir in Usbekistan problemlos ein Chinavisum ohne Einladung für 120 Tage mit mehrmaliger Einreiseerlaubnis bekommen, während die chinesische Botschaft in Kasachstan selbst unter Vorlage eines Einladungsschreibens nur bereit war ein Visum für maximal 30 Tage auszustellen. Oft gibt es neben einer Botschaft auch mehrere Konsulate in einem Land, die unterschiedlich über Visaanträge entscheiden können. Nach unserer Erfahrung scheint zu gelten, dass es im Ausland meist schwieriger ist Visa mit längerer Gültigkeit zu beantragen als bei der jeweiligen Botschaft im Heimatland. Manche Botschaften haben darüber hinaus Ruhetage und im schlimmsten Fall steht man vor verschlossenen Türen und die gesamte Botschaft macht zwei Wochen lang Urlaub.

Hat man es eilig, wird oft gegen Aufpreis ein Expressvisum angeboten. Der Begriff ‘Express’ kann dabei ‘sofort’ oder ‘in fünf Tagen’ bedeuten.

Für ein Visabeantragung im Ausland benötigt man letztlich oft einige Zeit und gute Nerven.

 

Gültigkeitszeiträume, Fixed Date Visa und Aufenthaltsdauer

Mehrfach wollten uns beunruhigte Ordnungshüter schon auf die Wache schleppen, weil sie fälschlicherweise dachten, wir seien mit abgelaufenen Visa im Land unterwegs. Oft wissen selbst Polizisten und Militärs nicht, wie die eingetragenen Daten in den Visa zu verstehen sind. Grundsätzlich gibt es mehrere Arten an Visa.

Bei sogenannten „Fixed Date Visa“ ist der erlaubte Aufenthaltszeitraum im Reiseland auf den Visa ersichtlich. Das Visum berechtigt beispielsweise zum Aufenthalt genau von 1.Juli bis 31 Juli. Natürlich kann später eingereist und früher ausgereist werden.

Bei anderen Visa ist ein Gültigkeitszeitraum bis zur Einreise angegeben (meist ‘enter before …’, manchmal auch ‘valid until …’) und eine Aufenthaltsdauer im Land (meist ‘duration of stay …’). Hierbei gilt, dass innerhalb des Gültigkeitszeitraums ein, aber nicht ausgereist werden muss. Ab dem Tag der Einreise (Einreisestempel) werden dann die Aufenthaltstage gerechnet. Somit kann es durchaus vorkommen, dass im Pass ein bereits vergangenes Datum mit ‘valid until’ eingetragen ist, man aber noch legal im Land ist, was dann bei Kontrollen zu Irritationen führen kann.

Um das Ganze noch ein bisschen verwirrender zu gestalten, kann bei Visa, die zur mehrfachen Einreise berechtigen, die erlaubte Aufenthaltsdauer entweder für alle Aufenthalte im Land gemeinsam gerechnet werden oder es gilt die Aufenthaltsdauer jeweils pro Einreise immer wieder neu.

Es gilt also sich bereits vor Beantragung der Visa umfassend zu informieren, wie die Angaben auf den Visa zu verstehen sind, nicht zuletzt, um bei möglichen Kontrollen im Land den Ordnungshütern zu erklären wie die Visa ihres Landes zu lesen sind.

Unter Länder – Informationen sind weitere Informationen zu den Visabestimmungen der einzelnen Länder zu finden.

 

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